NISSAN CARE

Nissan Juke, Micra, Qashqai, X-TRAIL: Kraftstoffverbrauch kombiniert (l/100 km): 6,4 – 4,4; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 154–103, Effizienzklassen: C-A.

Angebot für Privatkunden

NISSAN SERVICE+ WARTUNGSVERTRAG

Der NISSAN SERVICE+ Wartungsvertrag beinhaltet die Durchführung der regelmäßigen Wartungsarbeiten gemäß Nissan Wartungsprogramm zu den vorgeschriebenen Intervallen. Das ist die einfachste Möglichkeit, Ihrem Fahrzeug die Wartung zu geben, die es verdient.

•  Praktisch und flexibel
•  Nissan Originalteile
•  Qualifizierter Nissan Techniker
•  Höherer Wiederverkaufswert
•  Schutz vor Preissteigerungen
•  Anerkannt bei allen teilnehmenden Nissan Partnern
•  Kalkulierbare Kosten

NISSAN 5* ANSCHLUSSGARANTIE

Mit einer NISSAN 5* Anschlussgarantie fahren Sie nach Ablauf der 3-jährigen Neuwagengarantie entspannt weiter und sind vor unerwarteten Reparaturkosten im Rahmen der Garantiebedingungen umfangreich geschützt.

•  Speziell für Nissan Fahrzeuge
•  Gute Kostenkontrolle
•  Umfangreicher Reparaturkostenschutz
•  Übertragbar, wenn Sie Ihren Nissan verkaufen
•  Höherer Wiederverkaufswert
•  Europaweit gültig
•  Einfache Abwicklung
•  Zuverlässiger Service

Angebot für Gewerbekunden

SORGENFREI LEASEN MIT VOLLER KOSTENKONTROLLE

Mit NISSAN CARE Wartung & Verschleiß* für Leasing-Fahrzeuge sind Sie von Beginn an sorgenfrei unterwegs und behalten dabei die volle Kostenkontrolle. Abhängig von Laufzeit und Laufleistung Ihres Vertrages bezahlen Sie einen monatlichen Festpreis und bleiben von jeglichen Überraschungen beim Werkstattbesuch verschont.

Das Servicepaket besteht aus einer Reparaturkostenversicherung und  einem Instandhaltungsvertrag – die perfekte Kombination, um Sie optimal  im Werkstattbereich zu schützen. NISSAN CARE Wartung & Verschleiß übernimmt:

•  Die Kosten für die Reparatur wichtiger Bauteile wie Motor, Getriebe u. v. m. nach Ablauf der Herstellergarantie bzw. der Herstelleranschlussgarantie.
•  Alle vom Hersteller vorgegebenen, fälligen Wartungsdienste und Inspektionen.
•  Den Austausch bestimmter Verschleißteile, sofern kein Unfall oder äußere Fremdeinwirkung die Ursache ist.
•  Die Kosten für die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO.

Autohaus Wegener - Serviceleistungen